Pressemitteilung

Saerbecker Grüne verzichten auf eigene Bürgermeister-Kandidatur

Zweimal sind die Grünen in Saerbeck mit einem eigenen Bürgermeisterkandidaten zur Kommunalwahl angetreten, um eine demokratische Wahlalternative anzubieten.

Im Jahr 2004 konnte der grüne Bürgermeisterkandidat Dr. Manfred Semrau einen Stimmenanteil von ca. 20 % erlangen.

Bei dieser Kommunalwahl werden Bündnis 90/ Die Grünen  keinen eigenen Kandidaten für das Bürgermeisteramt stellen. 

Nach Ansicht der Grünen setzt  Bürgermeister Wilfried Roos  in Saerbeck  zur Zeit mit dem umfassenden Konzept zur energetischen Selbstversorgung und zum Klimaschutz langjährige „grüne“ Zielvorstellungen  um. Der Bürgermeister hat die Notwendigkeit, die Chancen und Möglichkeiten zu einem konsequenten Umbau der Energieversorgung  erkannt und vertritt damit eine zentrale Position der Grünen.

Die Saerbecker Grünen unterstützen daher die Kandidatur von Wilfried Roos als zukünftiger Bürgermeister.

Sie sehen in ihm auf Grund seiner langjährigen Verwaltungserfahrung und Qualifikation einen geeigneten Bürgermeister, um das Modell Klimakommune und Energiepark voranzubringen und auch zu einem langfristigen wirtschaftlichen Erfolg werden zu lassen.

Die Grünen werden Wilfried Roos bei  der Realisierung  der geplanten Projekte und Leitziele des Energiekonzeptes unterstützen, dabei aber auch auf die Umsetzung des „ Kleingedruckten“ im Klimakonzept achten. Unterschiedliche Positionen werden sich voraussichtlich in den Bereichen Siedlungspolitik und Dorfentwicklung ergeben,

in denen die Grünen den weitern Verbrauch von Flächen stärker begrenzen möchten.

Bei der parteiinternen  Diskussion um einen eigenen grünen Bürgermeister-kandidaten ging es um basisdemokratische Grundsätze. Entscheidend war dabei auch die Frage, ob bei  Einzelbewerbungen eine  eindeutige Ablehnung eines Kandidaten möglich ist. Nach Rücksprache mit dem Wahlamt enthalten die Stimmzettel für Einzelbewerber ein „Nein“ – Feld um eine Ablehnung auszudrücken.

Ein Einzelbewerber ist nach § 46 des Kommunalwahlgesetzes dann gewählt, wenn „ sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat und dabei mindestens 25 % der Wahlberechtigten für ihn gestimmt haben „.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.