gemeinsamer Brief von Grünen und SPD aus Saerbeck zum Gemeindefinanzierungsgesetzder

Gemeinsamer offener Brief der Fraktionen von Grünen und SPD im Saerbecker Gemeinderat

Der Rat der Gemeinde Saerbeck hat am 3. 2. 2011 eine Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz verabschiedet. Grüne und SPD haben sich nicht daran beteiligt und stattdessen einen eigenen Brief an die Landesregierung geschickt. Diesen dokumentieren wir nachfolgend:

zur Resolution des Rates der Gemeinde Saerbeck zur Gemeindefinanzierung vom 03.02.2011

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin,

sehr geehrter Herr Innenminister Jäger,

sehr geehrter Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans,

der Rat der Gemeinde Saerbeck hat am 03.02.2011 auf der Grundlage einer CDU-Vorlage eine Resolution zur 1.Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes verabschiedet. Obwohl die Resolution durch die Verwaltung in wesentlichen Teilen und Forderungen versachlicht wurde, haben wir wegen der verbliebenen Polemik gegen die Landesregierung der Resolution nicht zugestimmt.

Gleichwohl müssen wir Ihnen und unseren Landtagsfraktionen auf diesem Wege noch einmal deutlich machen, dass Sie mit dem vorliegenden Gemeindefinanzierungsgesetz uns – und viele andere – Ratsmitglieder und Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Münsterland in einen erheblichen Loyalitätskonflikt führen.

Eine unserer Forderungen im Wahlkampf war die Umgestaltung und Verbesserung der finanziellen Ausstattung unserer Kommunen. Mit den Zuwendungen im Rahmen des Nachtragshaushaltes und den Änderungen in der 1. Modellrechnung zum neuen Gemeindefinanzierungsgesetz hat die Landesregierung nun zwar schnell gehandelt, dabei aber offensichtlich auch in Kauf genommen, dass die neuen Berechnungsgrundlagen viele Verwaltungen – besonders im ländlichen Raum- bei der Aufstellung der Haushalte für 2011 und die folgenden Jahre vor kaum lösbare Probleme stellen.

Uns, der SPD Ratsfraktion und der Ratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen der Gemeinde Saerbeck ist bewusst, dass eine Reform der Schlüsselzuweisungen vom Landesverfassungs­gericht angemahnt und überfällig ist. Auch die Stoßrichtung der Reformen wird nicht in Zweifel gezogen. Durchaus zu kritisieren ist der schlecht gewählte Zeitpunkt, das Fehlen von Vorwarnungen und die fehlende Berücksichtigung der Bedarfe des ländlichen Raumes.

Auch die Gemeinde Saerbeck zählt zu den Gemeinden, die als Verlierer der geplanten Novellierung zu sehen ist. Mit einer Verminderung der Schlüsselzuweisungen um über 60 % liegen die Verluste der Gemeinde weit über dem Durchschnitt anderer Kommunen im Kreis Steinfurt. Eine derartige Reduzierung kann Saerbeck auch durch äußerste Sparmaßnahmen und Verbesserungen der Einnahmeseite nicht kompensieren.

Der voraussichtliche Schritt in die Haushaltssicherung als Folge der veränderten Berechnungsgrundlagen trifft die Gemeinde Saerbeck in einer entscheidenden Entwicklungsphase. In der Umsetzung energiepolitischer Ziele als Klimakommune NRW, die auch im Sinne der Landesregierung sind, entwickelt die Gemeinde z.Zt. unter hohem Kraftaufwand den Standort eines Bioenergieparks mit dem Ziel einer baldigen Energieautarkie und bemüht sich gleichzeitig um die Rekommunalisierung des örtlichen Stromnetzes.

Weiterhin müssen wir darauf hinweisen, dass die Gemeinde Saerbeck seit vielen Jahren auch die schulpolitischen Vorstellungen der Landesregierung umsetzt und erhebliche Investitionen in den Auf- und Ausbau einer hervorragenden Gesamtschule getätigt hat.

Gerade die hohe Akzeptanz der Saerbecker Gesamtschule führt über die bestehenden Regelungen der Schüleransätze aber auch nach den Änderungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes weiterhin zu einer erheblichen Belastung unseres Haushaltes.

Wir wissen um die Schwierigkeiten, bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen rote und grüne Politik umzu- setzten und sind daher sehr dankbar für die positiven Veränderungen beim §107 GO und bei der Förderung erneuerbarer Energien ( Winderlass) , die wesentliche Hilfen für unsere Klima- und Energieprojekte bedeuten.

Es wäre daher sehr bedauerlich, wenn die positiven Maßnahmen der Landesregierung durch den Schritt Saerbecks in die Haushaltssicherung in der öffentlichen Meinung zunichte gemacht würden.

Es ist den Bürgerinnen und Bürgern in Saerbeck nicht zu vermitteln, dass unsere Gemeinde als „Kollateralschaden“ einer im Ansatz richtigen Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes ihre haushaltspolitische und damit letztlich auch politische Selbständigkeit verliert.

Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, im Interesse unserer Fraktionen vor Ort und letztlich auch im Interesse der Landesregierung, bitten wir Sie daher eindringlich darum die Anpassungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes so zu gestalten – oder im Rahmen des Landeshaushalts abzufedern – ,dass die Gemeinde Saerbeck nicht übermäßig und ungerecht benachteiligt wird.

Im Vertrauen auf Ihre Hilfe und Unterstützung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

SPD Ratsfraktion Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

 

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