Grüner Antrag zur Umgestaltung der OGS-Beiträge

Wir dokumentieren unseren Antrag zur Neugestaltung der OGS-Beiträge. Der Antrag wurde mit breiter Mehrheit angenommen.

 

Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Saerbeck, 1.03.2012

im Rat der Gemeinde Saerbeck

Herbert Breidenbach (Frakt.-Vors.)

Hermann Stubbe (AM)

 

Antrag zum Tagesordnungspunkt Nr. 4 der Sitzung des Jugend-, Schul- und

Sportausschusses am 06.03.2012 / Vorlage 18/2012

4. Änderung der Satzung über die Einrichtung, den Betrieb und die Erhebung von Elternbeiträgen für die Offene Ganztagsschule in der Gemeinde Saerbeck

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren des Rates

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt, bei der Anpassung der
Elternbeiträge
für die OGS und die Kurzbetreuung folgende zwei Punkte
einzubeziehen:


1. Einführung von zwei weiteren Einkommensstufen, die in die höheren
Einkommensbereiche
reichen (bis 73700und bis 86000Jahreseinkommen)


2. Klarere Struktur der Elternbeiträge durch gleichmäßigen Anstieg
zwischen
den Beiträgen der jeweiligen Einkommensstufen

Begründung:
zu
1. Nach dem bisherigen Elternbeitragsmodell wird bei einem
Bruttogehalt
von 61400bereits die höchste Einkommensstufe erreicht.
Damit
haben bereits Durchschnittsverdiener den Höchstbeitrag und zahlen
genauso
viel wie Menschen mit hohem Einkommen.

Um dieser Gerechtigkeitslücke zu begegnen soll die Stufung durch zwei weitere Stufen (bis 73700€ und bis 86000 € Jahreseinkommen) nach oben erweitert werden.

Dadurch werden auch in bescheidenem Umfang finanzielle Spielräume gewonnen, die eine noch moderatere Erhöhung der unteren Beitragsstufen ermöglicht.

Einkommensbezieher bis zu einem Bruttoeinkommen von 73700sind von dieser Veränderung nicht negativ betroffen. Erst oberhalb dieses Einkommens bedeutet diese Änderung eine Erhöhung des Elternbeitrags gegenüber dem Verwaltungsvorschlag.


zu
2. Die Beitragstreppe ist im Vorschlag der Verwaltung ebenso wie in der bisherigen Beschlusslage nicht wirklich plausibel.

Bei den OGS-Beiträgen wird (in der bisherigen Beitragsordnung) zunächst von 0 auf 23 € gesprungen. Der nächste Beitragssprung beträgt 30€ (23€ auf 53€), dann 24€ (53€ auf 77€) und dann 29€ (77€ auf 106€) für das jeweils erste Kind.

Bei den Beiträgen für die Kurzbetreuung sind die Stufen noch ungleicher: erst 11€, dann 17€ (11€ auf 28€), dann 14€ (28€ auf 42€), dann 7€ (42€ auf 49€), dann 6€ (49€ auf 55€) und zum Schluss 10€ (55€ auf 65€).

Hier soll eine gleichmäßige Steigung für eine nachvollziehbarere Beitragsstruktur sorgen.

 

 

Herbert Breidenbach

( Fraktionsvorsitzender)

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